Finanzielle Fördermittel für ehrenamtliche Kinder- Jugendarbeit bis 31.03. beim Kreis Soest beantragen

Liebe Musikfreunde,

bis zum 31.03. eines Jahres können beim Kreis Soest finanzielle Fördermittel für die ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit beantragt werden.

Anträge, die am 01.04. gestellt werden, werden nicht mehr berücksichtigt!!!

Von daher wartet bitte nicht auf den letzten Tag mit Euern Anträgen!

 

Diesen beiden Anträge (Stand März 2024) müsst Ihr ausfüllen:
Antrag 1 Basisformular Kinder Jugend Förderplan
Anlage 1.d.1 Verfügungspauschale_Kinder- und Jugendarbeit

Diese beiden Dateien könnt Ihr an Jugendfoerderung@Kreis-Soest.de mailen.

 

Unsere Anmerkungen dazu:

Der Download „Antrag auf einen Zuschuss nach dem Kinder- und Jugendförderplan“ MUSS IMMER gestellt werden!
Dem folgen dann die weiteren Anträge und Anlagen der (nennen wir es) „Unterkategorien“.

Zu den Anträgen 1.a.1 und 1.b.1 empfiehlt es sich dies über die Fördermöglichkeiten der Landesmusikjugend NRW  abzuwickeln. Das ist einfacher, schneller, unkomplizierter, digitaler, mit weniger Aufwand verbunden und hat einen deutlich höheren Förderbetrag. Alle Informationen dazu findet Ihr unter www.vmb-soest.de/kmj-foerderung.

Deutlich interessanter ist der Antrag 1.d.1. (Verfügungspauschale)
Hier können Fördermittel zu Sachanschaffungen beantragt werden, die zum pädagogischen Arbeiten mit den Kindern und Jugendlichen genutzt werden.
Beispiele: Brettspiele, Bluetooth-Musikbox, Beamer für den Proberaum, usw.
Nicht gefördert werden Anschaffungen rund um den gebräuchlichen Vereinsbetrieb wie Instrumente, Noten oder Notenständer.
Solltet Ihr Euch unsicher sein, ob Eure Anschaffung darunter fällt, gibt es auf der Informationsseite des Kreis Soest auch Kontaktdaten von Ansprechpartner, die Euch diesbezüglich helfen.