Fensterkonzerte

Wie man den sozialen Medien und auch der Tagespresse entnehmen konnte, gab es in der Stadt Warstein verschiedene „Fensterkonzerte“ an Pflegeeinrichtungen. Im Bereich der Stadt Erwitte sind diese auch geplant.

Wir als Kreisvorstand haben dann beim Kreis Soest nochmals nachgefragt und können Euch mitteilen, dass auch während der Bundesnotbremse solche „Fensterkonzerte“ erlaubt sind.

In § 8 Abs. 1 Satz 2 CoronaSchVO (Fassung 23.04.2021) ist folgendes für Fensterkonzerte geregelt:

  • Musiker halten untereinander einen Mindestabstand von 2 Metern ein
  • Der Musikverein befindet sich im Freien & 
  • Die Zuschauer verfolgen die Veranstaltung aus ihrer Wohneinrichtung/Patientenzimmer heraus 

Der Kreis Soest hat sich heute, an seine angebundenen Kommunen heute schriftlich gewandt, jedoch um nicht auf unvorhersehbare Probleme zu treffen ist eine vorherige Absprache mit der örtlichen Ordnungsbehörde sinnvoll.