Info Kassenführung

Jahressteuergesetz 2021

Der Bundestag hat am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2021 beschlossen.
Hier die für uns wichtigsten Änderungen:

–          Die Übungsleiterpauschale wird auf 3.000 € jährlich angehoben.

–          Die Ehrenamtspauschale wird auf 840 € jährlich angehoben.

–          Es gibt einen vereinfachten Spendennachweis bis zu einem Betrag von 300 €. Eine Spendenquittung ist bis zu
diesem Betrag nicht mehr notwendig.

–          Die Einnahmegrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen wird
von 35.000 auf 45.000 € erhöht.

Für Details ist der Kontakt zu eurem Steuerberater aufzunehmen.

Transparenzregister

Im Anhang ist die Erklärung der BDMV zum Sachverhalt, sowie ein Antrag zur Befreiung der Gebühr, welcher für
das Jahr 2020 bis zum 31.12.2020 eingereicht werden muss.