Allgemeine Informationen und Voraussetzungen zur finanziellen Förderung von vereinseigenen, außermusikalischen Jugendveranstaltungen

Liebe Musikfreunde,

auf dieser Seiten und den weiteren Seiten möchten wir Euch so kurz und kompakt wie möglich Schritt für Schritt erklären, wie Ihr eine finanzielle Förderung für Eure vereinseigenen, außermusikalischen Aktivitäten (z.B. Kinobesuch, Bowlingabend, Schlittschuhlaufen oder z.B. Schwimmbadbesuch während eines Probewochenendes) erhalten könnt.
Wichtiger Hinweis: Im Jahr 2022 werden keine Aktionen mit LaserTag und/oder PaintBall gefödert!

Wir möchten hier u.a. häufig gestellte Frage beantworten und versuchen (z.B. mit Mustervorlagen) die häufigsten Fehler, die gemacht werden, damit bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Falls Ihr trotzdem Fragen zur Förderung habt, könnt Ihr uns natürlich gerne und jederzeit eine E-Mail mit Eurer Frage an foerderung@kmj-soest.de zusenden.

 

Zunächst möchten wir Euch allgemeine Infos vorab geben:

 

Welche Voraussetzungen sind notwendig für eine Förderung?

Die außermusikalische Freizeit- oder Bildungsmaßnahme muss mit mindestens 5 förderungsfähige Teilnehmer stattfinden.
Förderungsfähige Teilnehmer sind: alle Teilnehmer bis einschließlich 20 Jahre.

 

Wie viel Förderung wird ausgezahlt?

Es wird der Betrag ausgezahlt, den wir von der Landesmusikjugend NRW erhalten.
Es werden aktuell BIS ZU 85% der förderungsfähigen Kosten erstattet (Stand Dezember 2021).
Nicht förderungsfähig sind z.B. alkoholische Getränke oder Pfand.
Die Förderungssumme, die Ihr erhaltet, kann aber nicht höher sein als Eure Ausgabensumme.