Kultur gegen Einsamkeit – Fensterkonzerte

Folgende Mitteilung aus der Geschäftsstelle des VMB NRW möchten wir Euch heute weiterleiten:

Der Landtag NRW hat nun die Mittel für die Auftritte vor und in Wohneinrichtungen genehmigt.

Das Projekt lautet: Kultur gegen Einsamkeit in Wohneinrichtungen.  

 

Je Konzert/Platzkonzert vor oder in einer Wohneinrichtung erhält der Musikverein eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 200.- Euro. Für den entsprechenden Nachweis gibt es ein Formblatt. Das Formblatt kann hier heruntergeladen werden.

Die Abwicklung erfolgt über den VMB NRW.  

Leider wurde mir heute mitgeteilt, dass keine rückwirkenden Anträge abgerechnet werden können.

Es gilt also der Zeitraum vom 01.10.2021 bis zum Jahresende 2021. 

 

Die Abrechnungen mit dem Nachweis sind an folgende Adresse zu richten: 

 

oddset@vmb-nrw.de 

 

Ansprechpartner sind unsere Landesschatzmeister.  

Viele Grüße

 

Landesgeschäftsführer 

Bernd Nawrat