NEUSTART AMATEURMUSIK Bewerbungsstart für Projektförderung

Liebe Musikfreundinnen und Musikfreunde,

 

nachfolgend informieren wir Euch über ein Förderprogramm für den Amateurmusikbereich. Leider haben wir hier wieder einen sehr kurzfristigen Antragstermin, nämlich den 31.03.2021.

 

In aller Kürze – was wird gefördert?

A) Projekte, die in Pandemiezeiten….

·         einen Neustart in der Amateurmusik befördern können,

·         zur Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit sowie zur Reaktivierung von sozialen Beziehungen und des ehrenamtlichen Engagements beitragen,

·         ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken,

·         modellhaft zur Nachahmung anregen,

·         die öffentliche Wahrnehmung der Amateurmusik stärken

·         im Inland durchgeführt werden.

 

B) Ein moderierter Tages-Workshop („Zukunftswerkstatt“) als Wiedereinstiegshilfe für Ensembles,

·         die es schwer haben, alleine neu durchzustarten,

·         die noch keine ausgefeilte Projektidee parat haben,

·         die mit Unterstützung eines passenden und qualifizierten Coaches Lösungen für konkrete Probleme entwickeln wollen, welche sich durch die Pandemie ergeben oder erheblich verschärft haben,

·         die Lust haben, sich einzulassen auf ein gemeinsames kreatives Nachdenken, Planen und Gestalten

·         und ggf. erst im zweiten Schritt ein noch zu entwickelndes Projektvorhaben umsetzen möchten.

 

Welche Ensembles werden gefördert?

Der BMCO vertritt sowohl die Interessen der amateurmusikalischen Chöre als auch die der amateurmusikalischen Orchester, unabhängig von ihrer Organisationsform (z. B. Verein oder Kirchengemeinde; aus förderrechtlichen Gründen können jedoch Einzelpersonen oder GbR keine Anträge stellen). Somit werden sowohl Sänger*innen, Streicher*innen, Zupfer*innen, Bläser*innen, Spieler*innen von Schlag- und Tasteninstrumenten, unabhängig von weltlicher oder geistlicher Ausrichtung, aus der Amateurmusikszene angesprochen.

 

Bis zum 31. März 2021 können sich Musikensembles mit einem NEUSTART-Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 Euro bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken. Ziel der Projektförderung ist die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs. Alle Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um als Beispiel zu dienen.

 

Optional kann die Förderung einer Zukunftswerkstatt beantragt werden. Das Angebot der Zukunftswerkstatt richtet sich an Chöre und Orchester, die durch den langen Lockdown bspw. von massivem Mitgliederschwund betroffen oder krisenbedingt nicht in der Lage sind, antragsreife Projektideen einzureichen. Im Rahmen eines moderierten Tages-Workshops können Ensembles mit methodisch geschulten Trainer*innen gezielt an Lösungsstrategien für den musikalischen Wiedereinstieg arbeiten.

 

 

Zusätzliche Informationen finden Sie in den Anlagen und auch veröffentlicht unter www.bundesmusikverband.de/neustart.

 

Antrag Projektförderung

Antrag Zukunftswerkstatt

Fördergrundsätze

FAQ zum Antrag

Pressemitteilung als PDF-Datei

Pressemitteilung als Word-Datei