Ehrungen

Ehrungen

Euer Ansprechpartner für Ehrungen:

Sixten Theuner
Ansprechpartner für Ehrungen

Im Stieken 4
59602 Rüthen
Tel.: 02954-924033
Mobil: 0152-33848764
E-Mail: Ehrung@vmb-soest.de

Ehrungsordnungen zum Download

BITTE  BEACHTEN:
Eine Bundesehrung ( BDMV ) kann nur erfolgen, wenn die Beantragung mindestens 12  Wochen vor dem Ehrungstermin erfolgt. Sollte dieses nicht möglich sein, ist noch eine Ehrung auf Landesebene möglich. Die Beantzragung der Landesehrung muß mindestens 8 Wochen vor Ehrung erfolgen. Die Ehrungen müssen immer  beim Kreisverband Soest beantragt werden.

Ehrennadeln für aktive Tätigkeit

10 bis 30 Jahre antragslos an den Ansprechpartner für Ehrungen (siehe oben)

Hier werden folgende Daten benötigt: Verein, Name des zu Ehrenden und Ehrungsdatum.
Folgende Info’s werden noch benötigt: Wird eine Urkunde gewünscht ? Die aktuelle Lieferanschrift für diese Unterlagen.

Ehrennadeln für aktive Tätigkeit für Dirigenten

10, 15 und 20 Jahre Dirigent antragslos

Nadel für 25 Jahre Dirigent mit Urkunde der BDMV und alle weitere 5 Jahre mit Diamant per BDMV Antrag

Pro Musica Plakette

Informationen und Antragsverfahren zur Pro Musica Plakette finden Sie unter:

bundesmusikverband.de/pro-musica-plakette/

Anträge sind direkt zur Landesgeschäftsstelle in Havixbeck zu senden.

Über eine Information, dass ein Antrag erfolgt ist, würde sich der Kreisvorstand freuen.

Ehrenzeichen des Europäischen Musikverbandes

Hier ist eine Übersicht der Ehrenzeichen des Europäischen Musikverbandes

Ehrenzeichen der BDMV

Die Ehrenmedaille der BDMV für Präsidium und Vorstandsmitglieder der Landes- und Kreisverbände per und die Verdienstmedaille der BDMV für Mitglieder der Vereinsvorstände

beide sind per BDMV Antrag zu beantragen

Ehrenzeichen des Volksmusikerbundes NRW

Landesehrenplakette antragslos

Landesehrenmedaille und Landesehrenteller per VMB-NRW Antrag

Ehrenzeichen des Kreisverbandes Soest

Orden für besondere Verdienste: antragslos

Orden für herrvorragende Verdienste mit Urkunde und Kreisehrenplakette: formlose, schriftliche Begründung muss beim Kreisvorstand eingereicht werden

Leistungsnadeln für Lehrgänge

werden nach bestandener Prüfung verliehen