Förderung außermusikalischer Kinder- und Jugendaktionen
Liebe Musikfreunde,
auf dieser Seiten und den weiteren Seiten möchten wir Euch so kurz und kompakt wie möglich Schritt für Schritt erklären, wie Ihr eine finanzielle Förderung für Eure vereinseigenen, außermusikalischen Aktivitäten (z.B. Kinobesuch, Bowlingabend, Schlittschuhlaufen oder z.B. Schwimmbadbesuch während eines Probewochenendes) erhalten könnt.
Wichtiger Hinweis: eswerden keine Aktionen mit LaserTag und/oder PaintBall gefördert!
Wir möchten hier u.a. häufig gestellte Frage beantworten und versuchen (z.B. mit Mustervorlagen) die häufigsten Fehler, die gemacht werden, damit bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Falls Ihr trotzdem Fragen zur Förderung habt, könnt Ihr uns natürlich gerne und jederzeit eine E-Mail mit Eurer Frage an foerderung@kmj-soest.de zusenden.
Zunächst möchten wir Euch allgemeine Infos vorab geben:
Welche Voraussetzungen sind notwendig für eine Förderung?
Euer Verein muss gemeinnützig sein und die außermusikalische Freizeit- oder Bildungsmaßnahme muss mit mindestens 5 förderungsfähige Teilnehmer bis 21 Jahre stattfinden.
Förderungsfähige Teilnehmer sind: alle Teilnehmer bis einschließlich 20 Jahre.
Wie viel Förderung wird ausgezahlt?
Es wird der Betrag ausgezahlt, den wir von der Landesmusikjugend NRW erhalten.
Es werden aktuell BIS ZU 85% der förderungsfähigen Kosten erstattet (Stand Dezember 2021).
Nicht förderungsfähig sind z.B. alkoholische Getränke oder Pfand.
Die Förderungssumme, die Ihr erhaltet, kann aber nicht höher sein als Eure Ausgabensumme.
Schritt 1: Wie beantragt man die Fördergelder?
Bis wann muss ein Antrag gestellt werden?
Bitte folgt in dem Fall einfach den weiteren beiden Schritten.
WICHTIGER HINWEIS: dafür muss immer zunächst eine Förderung beantragt werden. Ohne Antrag gibt es keine Förderung!
Wie beantragt man eine Förderung und welche Daten werden benötigt für Aktionen, die über 1.500€ liegen und/oder mehrtägig sind?
Bitte sendet nutzt das Online-Formular, dass Ihr unter diesem Link findet.
Schritt 2: vor der Aktion
Die Teilnehmerliste erhaltet findet Ihr unter www.lmj-nrw.de/foerderung.
Fehlen Teilnehmerlisten oder werden fehlerhaft ausgefüllt, kann leider keine Förderung dafür ausgezahlt werden.
WICHTIGER HINWEIS: Die Teilnehmerlisten müssen von jedem Teilnehmer eigenhändig ausgefüllt werden.
EBENFALLS WICHTIG BEREITS IM VORFELD ZU WISSEN:
- Alle Quittungen und Rechnungen zu der Aktion müssen zwingend auf Euern Vereinsnamen ausgestellt sein!!! Ansonsten können diese Beträge nicht in die Förderung einfließen.
- Pfand und alkoholische Getränke sind nicht förderungsfähig!
Schritt 3: nach der Aktion
Bitte beachtet dabei, dass Ihr folgende Belege habt:
- alle vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Teilnehmerlisten
- eine vom verantwortlichen Leiter unterschriebenes, zeitliches Programm.
Hier findet Ihr ein Musterprogramm dazu: Download des Musterprogramm als Microsoft Word-Datei (doc-Format) - alle auf den Verein ausgestellten Quittungen und Rechnungen!
Bei Rechnungen muss zusätzlich ein Zahlungsnachweis beigefügt werden (z.B. Kopie des Kontoauszugs oder Ausdruck vom Online-Banking oder eine schriftliche Bestätigung des Zahlungsempfängers) - eine Kostenaufstellung (in der mind. 15% Eigenanteil dargestellt ist)
- eine Kopie des Freistellungsbescheids Eures Vereins und (falls vorhanden) eine Kopie der Anerkennung zur Trägerschaft der freien Jugendhilfe
- die Angabe der Kontoverbindung (IBAN) des Vereinskontos (keine Privatkonten!)
Das war es auch schon! Ist doch gar nicht so schwer, oder? 😉
Falls Ihr noch Fragen oder Probleme habt, könnt Ihr natürlich gerne und jederzeit an foerderung@kmj-soest.de eine E-Mail schicken.