Handreichung Probe Innenraum

Seit letzter Woche haben wir wieder eine neue CoronaSchVO (Stand 20.08.2021 / update 23.08.2021).

Die für uns Musiker geltenenden Regelungen und Empfehlungen bei einer Probe im Innenraum möchten wir Euch hier mitteilen.

Falls Ihr Euch unsicher mit den Aussagen fühlt, haltet bitte eine finale Rücksprache mit Eurem Ordnungsamt.

Hier die Punkte aus der CoronaSchVO für Musiker:

  • Keine Rückverfolgbarkeit vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
  • Beim Betreten des Raums muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden.
  • AHA-Regeln beachten.
  • 1,5 m Abstand zwischen den Musikern wird empfohlen, ist aber nicht zwingend!
  • den Raum gut durchlüften.
  • Die Musikerinnen und Musiker müssen genesen, geimpft oder getestet (G-G-G) sein.
  • Es reicht ein negativer Schnelltest (bei Gesang muss ein PCR-Test vorgelegt werden.)
  • Bei den Schülern reicht die Vorlage des Schülerausweises, weil sie in der Schule regelmäßig getestet werden.
  • Im Innenraum gilt Maskenpflicht, bis der Musiker seinen festen Platz eingenommen hat.