Proben mit neuer CoronaSchVO

Liebe Musikerinnen und Musiker,

unter der News stellen wir Euch die aktuelle CoronaSchVO vom 12.05.2021 mit Gültigkeit ab 15.05.2021 bis 04.06.2021 sowie die dazugehörige Erläuterung aus der Geschäftsstelle zur Verfügung.

Ausbildung: Unter Auflagen möglich, näheres im Anhang

Probenbetrieb: Unter Auflagen wieder möglich, näheres im Anhang

Konzerte: Unter Auflagen wieder möglich, näheres im Anhang

Um nicht in Schwierigkeiten zu geraten, sprecht bitte Alle Eure Aktionen mit den Ordnungsbehörde vor Ort ab.

 

Coronaschutzverodnung vom 12.05.2021, gültig ab 15.05.2021 bis 04.06.2021 in der Lesefassung mit Markierungen

Erläuterungen der VMB NRW Geschäftsstelle zur Coronaschutzverordnung vom 12.05.2021, gültig ab 15.05.2021 bis 04.06.2021