Proben mit neuer CoronaSchVO
Liebe Musikerinnen und Musiker,
unter der News stellen wir Euch die aktuelle CoronaSchVO vom 12.05.2021 mit Gültigkeit ab 15.05.2021 bis 04.06.2021 sowie die dazugehörige Erläuterung aus der Geschäftsstelle zur Verfügung.
Ausbildung: Unter Auflagen möglich, näheres im Anhang
Probenbetrieb: Unter Auflagen wieder möglich, näheres im Anhang
Konzerte: Unter Auflagen wieder möglich, näheres im Anhang
Um nicht in Schwierigkeiten zu geraten, sprecht bitte Alle Eure Aktionen mit den Ordnungsbehörde vor Ort ab.